Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, die Mehrheit der Bürger*innen sagt laut Umfragen „nein“ zu den Handelsabkommen. Deren Entwürfe stehen seit Juli 2013 durch den US-Präsidenten Barack Obama und José Manuel Durão Barroso, Präsident der EU-Kommission, als völkerrechtliche Verträge in Washington zur Verhandlung. Nachdem vertragliche Details vorerst nur 600 offiziellen Berater*innen von Großkonzernen zugänglich waren, sind diese aufgrund öffentlicher Proteste seit Oktober 2014 einsehbar. An ebendieser Veröffentlichung scheiterten vorangegangene Abkommen, wegen ihrer zivilgesellschaftlichen Brisanz: der offenkundigen Gefahr, dass politische Beschlüsse künftig durch die Abkommen weniger per Volksentscheid und viel mehr durch Lobbyhand gefasst werden.
Verhandlungsstand von CETA und TTIP
CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) ist verhandelt, EU-Kommission und Bundesregierung wollen die Unterzeichnung auf dem EU-Kanada-Gipfel im Oktober. TTIP (Transatlantische Investitions- und Handelspartnerschaft) ist vom 11.-14. Juli 2016 durch die 14. Verhandlungsrunde gegangen und bis Januar 2017, dem Ende der Amtszeit von Obama, soll spätestens entschieden sein. Bahnt sich zusammen mit der Transpazifischen Partnerschaft TPP, ein Freihandelsabkommen zwischen den USA, Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam, das seit Februar 2016 von allen Parteien durch Vertreter*innen unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, das heißt völkerrechtlich durch Staatsoberhäupter*innen für gültig erklärt ist, die weltweite Vorherrschaft großer Konzerne und Investor*innen an?
Pro TTIP und CETA
Die Abkommen sollen Handelsbeziehungen erleichtern und dadurch, im Falle von TTIP, das US-amerikanische und europäische Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, das laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström so dringend benötigt werde. Demnach würde TTIP angeglichene Wettbewerbsbedingungen fördern und zu Kostensenkungen, bezüglich CETA, „insbesondere für kleinere Betriebe, beitragen“. Der Wegfall von Zöllen (Einsparungen „bis zu hunderten Milliarden Euro“ für Unternehmen bei CETA) bewirke Preissenkungen und ein größeres Warenangebot für Verbraucher*innen. Diese vielversprechenden Prognosen der geplanten größten Freihandelszone der Welt berufen sich auf eine „unabhängige“ Studie von ECORYS, die sich durch die EU-Kommission finanziert. Gleichzeitig versichert Malmström im Rahmen von CETA eine absolute Wahrung der hohen europäischen Standards in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitnehmer*innenrechte.
Zollsenkungen und nichttarifäre Handelshemmnisse: Der Versuch von Gleichheit durch gesetzliche Standards
Hinsichtlich TTIP ergaben die Verhandlungen bislang keine Einigung zwischen den USA und der EU. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht das Abkommen als gescheitert, die Amerikaner haben TTIP seiner Meinung nach aktiv beendet. Punkte, die besonders im Vordergrund der Debatte um TTIP stehen sind beispielsweise: Erstens, Agrargüter gegen Autoteile, Amerika fordert eine Marktöffnung in punkto Landwirtschaft, die gentechnisch veränderte Ware ohne Kennzeichnungspflicht und chlorbehandeltes Fleisch mit sich bringt und Europa will mehr Autoteile exportieren und günstiger bei Crashtests wegkommen. Hierzu ist anzumerken, dass die USA ein Handelsdefizit von 5 Milliarden Euro jährlich von Seite der US-Bäuer*innen ankreiden, die industrielle Landwirtschaft betreiben. Denn es sind gerade nicht die Kleinstbetriebe, sondern die Großbäuer*innen ein wichtiger Teil der Wirtschaft und Wählerschaft in Regionen der USA. Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen „Nafta“ zeigt nach zwanzig Jahren Bestand laut „taz“ weniger Jobs und weniger Kleinbäuer*innen in Mexiko.
Zweitens: die Exportbestimmungen für Chemikalien und Erdgas, die USA spricht sich für die Liberalisierung von Chemieexporten aus, während Europa nach Vorsorgeprinzip durch den Verbraucher*innenschutz handelt, dementsprechend nur unter Vorbehalt zustimmt und dagegen die Deckelung amerikanischer Erdgasexporte kritisiert. Drittens: die Liberalisierung der Kulturlandschaft, bezüglich des Kulturbetriebs steht Europa, insbesondere Frankreich, für den Erhalt staatlicher Förderung, während die USA öffentliche Subventionen als Wettbewerbsverzerrung deutet. Nicht zuletzt drehen sich die Verhandlungen um Datenschutz, der zugunsten des Investitionsschutzes durch TTIP ausgehebelt werden könnte. Fraglich aus ethischer Sicht ist, was in diesen Verhandlungen wogegen aufgewogen wird.
Handelsbeziehungen: Unternehmensrecht über Staatssouveränität
Ein weiterer Streitpunkt sind nach wie vor nicht-staatliche Schiedsgerichte, kommerzielle, außergerichtliche Tribunale unter der Aufsicht von UNO und Weltbank, die nach Meinung der Kritiker*innen, Investorenrechte über Finanz-, Gesundheits- und Umweltpolitik etc. stellen. Dies würde Investor*innen das Recht einräumen, zwecks Investitionsschutz die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen von Unternehmen gegenüber dem (ausländischen) Staat und somit den Steuerzahlenden zu eröffnen. Laut „Le monde diplomatique“ wären mit TTIP 75.000 beidseitig registrierte, sprich sowohl in den USA als auch in der EU, Unternehmen in der Position, das politische System zugunsten von Unternehmensinteressen zu transformieren.
Schiedsgerichte gibt es, allerdings, auch ohne TTIP. US-Konzerne nutzen das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) bislang hauptsächlich auf dem amerikanischen Kontinent. Die meisten Klagen kämen jedoch aus Europa. Laut „der Spiegel“ trafen diese Verfahren meist ärmere Staaten durch Unternehmen in reichen Staaten und bis April 2016 hat die US-Regierung keinen Prozess vor Schiedsgerichten verloren. Weiterhin belaufe sich die Schiedsrichter*innenlandschaft auf 15 „Top-Anwälte“, „westlich“, „weiß“ und nur zwei davon weiblich, die in 63% aller Verfahren involviert waren und oft in Verbindung mit Kanzleien stünden, die an der Erweiterung des Markts interessiert seien.
Ein bekanntes deutsches Beispiel ist die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik in zweierlei Rechtsstreitigkeiten, der Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg und dem Atomausstiegsgesetz.
Die Klagen fußen auf Regeln des Internationalen Zentrums für Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), dem Gerichtshof der Weltbank, dessen Entscheidung, Stellungnahmen, und prozessleitende Verfügung unter strengem Verschluss in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ruhen. Allein letztere Klage könne sich laut Bundesregierung auf Verfahrenskosten bis zu neun Millionen Euro für Steuerzahlende belaufen.
TTIP/CETA, ein demokratisches Verfahren?
Angenommen die wirtschaftliche Liberalisierung sei ein Gerechtigkeitsakt gegenüber (Groß-)Konzernen, versteckt sich dahinter dennoch aus systemischer Sicht die Frage, ob Konzerne im Sinne der Gesellschaft handeln (sollten), und inwiefern ökologische und soziale Belange legitime Anteile an Gerichtsverfahren wirtschaftlicher Art haben. Das zeigt sich historisch in der recht willkürlichen Auslegung von Schadensersatz wegen Enteignung. Jedwede Debattengrundlage oder zivilgesellschaftliche Kontrollinstanz ist durch die Intransparenz sämtlicher Verhandlungen in Gefahr, zumal es mit TTIP keinerlei rückwirkende Möglichkeit gibt, durch Protestaktionen schiedsgerichtliche Beschlüsse anzufechten. Beschlüsse beispielsweise über Schadensersatzzahlungen können nur durch die Unterschrift aller Signatatstaaten erneut aufgenommen werden.
Christian Felber, Autor der „Gemeinwohl-Ökonomie“ äußert gegenüber der „bpb“ Kritik an den undemokratischen Verhandlungen über TTIP und CETA. Der Europäische Rat habe keine legislative Aufgabe und die von ihm beauftragte Kommission sei nicht direkt gewählt. Demokratisch liefe das anders: Die souveräne Bevölkerung erteile per Volksentscheid, ein „’Rahmenmandat’ für völkerrechtliche Verhandlungen usw. Ebendies fordert Mehr Demokratie e.V., die am 03.09.2016 einen Aktionstag organisieren, um für die Demonstrationen am 17.09.2016 gegen TTIP und CETA zu mobilisieren und Unterschriften für die Aktion Volksentscheid zu sammeln.