Werbebotschaften sind im städtischen Raum allgegenwärtig. Die Gestaltung der Stadt wird durch Werbung überlagert und der öffentliche Raum zunehmend kommerzialisiert. Dadurch verliert unsere Stadt ihr individuelles Gesicht. Die geplante Digitalisierung von mehr als 1.000 Werbeanlagen ab Januar 2019 wird diese Entwicklung noch verstärken.
Ziel des Gesetzesvorhabens ist deshalb eine deutliche Reduzierung der Außenwerbung und ein Verbot digitaler Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Plakate für kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen sowie für Gemeinnütziges wird es weiterhin an Litfaßsäulen, Kulturflächen und Haltestellen geben. Produktwerbung ist nur noch am Ort der Leistung (z.B. Läden, Gaststätten) zulässig.
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